Mit Staatsbürgerschaften verhält es sich in Österreich ein bisschen so wie mit Religion und Ehe. Jeder, der an zwei Götter glaubt, zwei Frauen oder zwei Staatsbürgerschaften hat, ist ein wenig suspekt. Einem Staat gegenüber muss man sich auf gewisse Weise loyal verhalten. Und eine Staatsbürgerschaft muss man sich verdienen. In dieses Weltbild passen Doppel- oder gar Mehrfachstaatsbürgerschaften so gar nicht.  Auch wenn international der Trend zunehmend Richtung Mehrfachstaatsbürgerschaft geht1, sucht man in Österreich eher nach Wegen der Vermeidung.

So sieht etwa ÖVP-Generalsekretär Werner Amon am 1. April die vermuteten bis zu zehntausenden Staatsbürgerschaften in Österreich in erster Linie als Problem. 

„Ich habe darauf bereits vor Jahren aufmerksam gemacht. Die tatsächliche Feststellbarkeit ist das Problem. Ist jemand lange genug hier, kann er die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und seine alte zurücklegen. Niemand erfährt jedoch, wenn er diese später wieder beantragt, weil es kein internationales Reisepassregister gibt. Wir schauen uns gerade eine systematisierte Überprüfung an. Derzeit können wir das nur beim Präsenzdienst.“

Da hat Amon recht. Zwar ist es so, dass jeder, der die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, automatisch – außer in Ausnahmefällen – seine alte verliert und jeder, der eine fremde Staatsbürgerschaft beantragt, die österreichische abgeben muss, aber Schlupflöcher gibt es.

So streng mit Doppelstaatsbürgerschaften wie Österreich sind nämlich die wenigsten Länder. Ein internationales Reisepassregister war zwar mit der Einführung der biometrischen Reisepässe in Europa einmal angedacht, umgesetzt wurde es aber bisher nicht. Beantragt jemand nach Erhalt seiner österreichischen Staatsbürgerschaft wieder eine andere, erfährt das Österreich nicht zwangsläufig. Zwischen den EU-Ländern gibt es etwa ein Abkommen zum Informationsaustausch, das aber nur die Möglichkeit, nicht die Verpflichtung zur Information beinhaltet. Mit einigen Ländern funktioniert dieser Austausch aufgrund der geübten Praxis zwar sehr gut, systematisch von allen Anträgen auf eine weitere Staatsbürgerschaft erfährt Österreich aber nicht.

Auch was den Militärdienst betrifft, stimmt Amons Aussage. Österreich hat eine Reihe an bi- und multilateralen Abkommen getroffen, die den Fall einer (legalen) Doppelstaatsbürgerschaft regeln. Es soll nämlich vermieden werden, dass der Präsenzdienst zweifach abgeleistet werden muss. Zu diesem Zweck darf im Einzelfall die Staatsbürgerschaft geprüft werden. Gezielt passiert dies zurzeit aber noch nicht.

Alles in allem: Die Feststellbarkeit der Staatsbürgerschaft wie Amon sie beschreibt, ist so tatsächlich sehr schwierig.

Wer wissen möchte, wie man überhaupt die österreichische Staatsbürgerschaft erhält, kann das hier nachlesen.

 

1.  Brøndsted, Tanja Sejersen (2008): “I Vow to Thee My Countries” – The Expansion of Dual Citizenship in the 21st Century. In: IMR 42/ 3, 523

Fotocredit Werner Amon (Kleines Bild):