Ein Betriebsrat ist die Interessensvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das will die Bundesregierung ändern. Künftig sollen schon 16-Jährige passiv wahlberechtigt sein, heißt, dass sie sich zwar nicht als Betriebsrat aufstellen, aber ihn wählen können.

Wortwörtlich heißt es im Regierungsprogramm: :

„Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (Harmonisierung mit „Wählen ab 16“) und ersetzt den Jugendvertrauensrat.“

Die Regierung will also gleichzeitig den Jugendvertrauensrat (JVR) abschaffen. Diese Institution gibt es seit 1973 und soll zwischen jungen Arbeitnehmern, vor allem Lehrlingen, und der Betriebsleitung vermitteln. Ein JVR kann gebildet werden, wenn es in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche Beschäftigte gibt. Die Größe des JVR hängt – wie beim Betriebsrat – von der Größe des Betriebs ab. Bei fünf bis zehn jugendlichen Beschäftigten besteht er etwa aus einer Person, bei elf bis 30 aus zwei Personen und so weiter.

Momentan gibt es noch keine konkrete Vorstöße, dieses Vorhaben umzusetzen. Wir bewerten das Versprechen deshalb als “Noch nicht erfüllt”.