Bisher durfte im eigenen Auto so viel geraucht werden, wie man wollte. Zumindest solange das Fahrzeug nicht zur “entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung” diente. (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz §12 Abs. 4) Seit 1. Mai 2018 gilt das Rauchverbaut in in “nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat”. Das wurde am 22. März 2018 im Nationalrat mit Stimmen den Stimmen der ÖVP und der FPÖ beschlossen.

Wir bewerten diese Versprechen daher als “Erfüllt”.