“Die Wahrheit ist: Eine Einzelperson kriegt ungefähr 830 Euro, das ist der Stand zumindest in den meisten Bundesländern. Die bekommt sie aber auch nur, wenn sie das gesamte Vermögen hergibt, also nicht einmal ein Auto besitzt.”

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) verweist im ORF-Bürgerforum vom 13. Dezember auf die harten Bedingungen, die von MindestsicherungsbezieherInnen erfüllt werden müssen, um die berühmt berüchtigten 837,76 Euro – das Maximum für eine Einzelperson – zu bekommen. Er gibt an, dass es zunächst zu einer Gesamtabgabe des Privatvermögens kommen muss, bevor der Betrag ausgezahlt werden kann. Als plakatives Beispiel nennt Kern das Verbot, ein Automobil als MindestsicherungsbezieherIn zu besitzen. Sind die Bedingungen tatsächlich so hart, wenn man von Vater Staat finanziell unterstützt wird?

Die Arbeiterkammer gibt auf ihrer Website an, welche vermögensbezogenen Bedigungen vorhanen sein müssen, um die Mindestsicherung zu erhalten:

“Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 4.188,80 € (2016) übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen – außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.”

Christian Kern verweist zwar nicht auf die arbeitsbedingte Ausnahmeregelung bezüglich des Autobesitzes, dennoch kann man seine Aussage als richtig werten. Fakt ist, dass MindestsicherungsbezieherInnen ihr Vermögen abgeben müssen. Kerns Aussage jedenfalls war keine Übertreibung, sondern eine kurze Widerspiegelung der Lebensrealität von MindestsicherungsbezieherInnen.

Fotocredit Christian Kern (Kleines Bild): BKA / Andy Wenzel