„Eine Studienbeihilfebezieherin mit Kind bekommt weniger als ein Mindestsicherungsbezieher in der gleichen Situation.“ Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass die Bezieherzahl der Mindestsicherung nicht weiter so stark steige, was bei 80.000 Asylwerbern in der Grundversorgung aber drohe, meint Reinhold Lopatka , Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs.

Die Streitigkeiten um die Kürzung der Mindestsicherung in Niederösterreich lösten heftige Emotionen aus, von Schreiduellen im Landtag war die Rede. Am 17. November beschlossen FPÖ, ÖVP und Team Stronach eine Verschärfung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) ab 2017. Sie sprachen sich unter starkem Protest von SPÖ und Grünen für eine Deckelung auf 1500 Euro auf pro Haushalt oder Wohngemeinschaft aus. Neu eingeführt wurde außerdem eine reduzierte Mindestsicherung („BMS light“) für Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten. Die bisherigen 837,76 Euro wurden für sie auf 572,50 Euro gekürzt. Die Kürzung richtet sich damit vor allem gegen Asylberechtigte, wie oe24 feststellte.

Fischt die ÖVP also nur am rechten Rand, oder gibt es andere Gründe für die neue Regelung? Der niederösterreichische ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger stellt klar , dass die Verschärfung der Mindestsicherung keine Frage des Budgets, sondern eine Frage der Gleichbehandlung sei. Er will einen Unterschied „zwischen dem, der arbeitet und dem, der nicht arbeitet“ sehen.

Ist Lopatkas Vergleich zur Unterstützung der Forderungen seiner Partei nun richtig? Prinzipiell ja. Einer Studienbeihilfebezieherin mit Kind stehen maximal, wenn sie also keine Unterhaltsleistungen von Eltern oder Ehepartner bezieht, 679 Euro pro Monat zur Verfügung. Zusätzlich hat sie einen Anspruch von 112 Euro für jedes Kind, für das sie gesetzlich zur Pflege und Erziehung verpflichtet ist. Sie bekommt also 791 Euro monatlich, die bedarfsorientierte Mindestsicherung alt belief sich auf 837,76 Euro.

Nur: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Die Studienbeihilfebezieherin hat, mit oder ohne Kind, nämlich nie Anspruch auf Mindestsicherung, da sie als Studentin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ein Asylberechtigter „in der gleichen Situation“, der also auch studiert, hätte dementsprechend ebenfalls keinen Anspruch auf BMS.

Lopatka vergleicht hier also Birnen mit Äpfeln und entdeckt dabei erwartungsgemäß Unterschiede. Als Argumentation für mehr Gerechtigkeit zwischen Arbeitenden und Arbeitslosen hält dies nicht ganz.

Ebenfalls nicht ganz richtig ist die Argumentation Lopatkas damit, dass die Bezieherzahl der bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht zu stark steigen dürfe, was aber angesichts von 80.000 Asylwerbern in der Grundversorgung drohe. Einerseits widerspricht er damit Schneebergers Aussage, dass die Novelle von der ÖVP nur gewünscht sei, um Leistungsgerechtigkeit herzustellen und keine Kostenfrage sei. Andererseits impliziert er damit aber auch, dass alle 80.000 AsylwerberInnen nach erfolgreichem Asylbescheid die Mindestsicherung beziehen werden. Einige werden als Asylberechtigte in der Lage sein, ihr Leben selbst zu finanzieren oder können auf Vermögen zurückgreifen. Und: Nicht allen von ihnen werden überhaupt asylberechtigt werden, was aber Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist.

Zusammengefasst ist Lopatkas Aussage zwar im Großen und Ganzen richtig, aber wenn sie als Begründung für die Verschärfung der Mindestsicherung gebraucht wird, nicht vollkommen schlüssig.

Fotocredit Reinhold Lopatka (Kleines Bild):