Heinz-Christian Strache will Bundeskanzler werden. Das ist noch nichts Neues. Bei den Neujahrsgesprächen der “Zeit im Bild” bestärkte er im Interview mit Armin Wolf erneut seine Absicht – und antwortet auf die Frage, ob keine Regierung ohne ihn möglich sei:

“Ja selbstverständlich. Wenn man als Spitzenkandidat einer Partei antritt und auch die demokratische Legitimation durch die Bevölkerung erhält, dann ist das eine Selbstverständlichkeit. Und wenn andere Parteien dazu nicht bereit sind, dann zeigt das nur, dass sie offenbar demokratische Wahlergebnisse nicht bereit sind zu akzeptieren.”

Das hatten wir schon mal – in einem Faktencheck dazu, ob Alexander Van der Bellen Strache nicht einmal mit einer absoluten Mehrheit angeloben würde. Und nach einem Jahr Bundespräsidentschaftswahlkampf sollte eigentlich klar sein, wie eine Regierung zustande kommt.

Grundsätzlich gilt, dass der Bundespräsident jedem den Auftrag zur Regierungsbildung erteilen kann. Es ist zwar üblich – und man kann auch meinen, demokratisch richtig -, den Spitzenkandidaten der stimmenstärksten Partei dafür auszuwählen. Die Verfassung sieht das aber nicht vor. Auch die “Wenderegierung”, bei der die FPÖ den drittplatzierten Wolfgang Schüssel zum Bundeskanzler machte, um selbst in die Regierung zu kommen, verzichtete auf die stärkste Partei, die SPÖ.

Die Aussage von Strache ist also sicher nicht falsch, da sie sich auf einen Usus in Österreich bezieht. Aber es ist nicht “selbstverständlich”, dass Heinz-Christian Strache im Falle eines Wahlsieges der FPÖ auch zum Bundeskanzler wird oder überhaupt in die Regierung kommt. Wer das wird, ist das Ergebnis von Verhandlungen – dabei haben alle Parteien und der Bundespräsident etwas mitzureden. Insofern ist die Aussage halbrichtig.

Fotocredit Heinz-Christian Strache (Kleines Bild): Parlamentsdirektion / Photo Simonis