Die Wiener Taxifahrer und die Konkurrenz, das ist eine lange und schwierige Geschichte.  2011 gab es bereits Beschwerden über die Duopolsituation von Funkdienstvermittlern, die die Marktsituation zu angeblich überteuerten Tarifen ausnutzen würden. Im April diesen Jahres schafften die Wiener Taxler es dann mit einem groß angelegten Streik gegen die Verkehrsapp Uber in die Schlagzeilen. Kurze Zeit später musste Uber nach einer Klage durch eine Vermittlungszentrale am Wiener Handelsgericht, der die verletzte Rückkehrpflicht des Fahrtdienstanbieters Uber kritisiert hatte, dann seinen Betrieb einstellen. Mittlerweile fährt Uber aber wieder. Am heutigen Montag haben die Taxifahrer eine erneute Demo angekündigt.

 

Die Position der NEOS, besonders ihrer Jugendorganisation JUNOS, die sogar eine Demonstration für den Verbleib von Uber organisierten, ist klar: Die Regulierungen seien viel zu bürokratisch und würden den freien Wettbewerb einschränken.

Das sieht auch NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ähnlich. In einem Posting über den Plan von Infrastrukturminister Norbert Hofer, in dem er eine Überarbeitung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ankündigt und strengere Regeln für Uber fordert, schreibt Hoyos-Trauttmansdorff gestern:

„Verkehrsminister Hofer will strengere Regeln für Uber. Ich will endlich einen fairen Wettbewerb. Die Regelungen in Österreich sind jetzt schon absurd. Alleine die Tatsache, dass die Wiener Taxiverordnung in Verfassungsrang steht, zeigt die Starrheit dieses Systems.
Modernen Anbietern mit App-Lösungen wird in Österreich durch die starre und veraltete Gesetzeslage das Leben schwer gemacht, obwohl diese insbesondere von jungen Menschen sehr gerne verwendet werden. Beginnen wir endlich Digitalisierung als Chance zu begreifen.“

 

Steht die Wiener Taxiverordnung wirklich in der österreichischen Verfassung? Tatsächlich hält sich diese Mär schon seit Langem und wird immer wieder gerne ausgegraben. Die Legende hat aber einen wahren Kern: Es stimmt, dass Österreichs Verfassung wie kaum eine andere mit Gesetzen überladen ist. Die österreichische Verfassung kennt kein Inkorporationsgebot, das heißt, es gibt keine Verpflichtung, alle Verfassungsbestimmungen in einer Urkunde zusammenzufassen. Das führt dazu, dass es neben dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das meist als die eigentliche Verfassung gesehen wird, auch noch Bundesverfassungsgesetze sowie weit über 1.000 einzelne Bestimmungen, die man Verfassungsbestimmungen nennt, gibt. Grund für die vielen Bestimmungen im Verfassungsrang war, dass die Große Koalition durch die Erhebung ihrer Gesetze in den Verfassungsrang die leichte Änderung ihrer Gesetze verhinderte und sich der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzog. Genau das war auch bei der Erhebung der Wiener Taxi-Verordnung in den Verfassungsrang der Fall.

Vor 1986 war vom Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelVerkG) eine Konzession je nach Bedarf vorgesehen. Da dies die Erwerbsfreiheit beeinträchtigen würde, hob der Verfassungsgerichtshof alle einschlägigen Bestimmung 1986 auf, das Verfassungsgesetz selbst konnte er ja nicht aufheben.
Als Reaktion wurde die Höchstzahl der Taxis durch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung durch eine Verordnung der Landeshauptleute doch wieder reglementiert. Der Verfassungsgerichtshof schaffte die Bestimmung dann 1992 wieder ab und beurteilte sie als gesetzeswidrig.
Übrigens: Aus Zuständigkeitsgründen ist die Bestimmung über Fiaker noch immer im Gelegenheitsverkehrsgesetz als Verfassungsbestimmung festgelegt.

 

Hoyos-Trauttmansdorff liegt also falsch. Auch wenn die österreichische Verfassung wahnsinnig zersplittert ist, viele Gesetze unnötigerweise im Verfassungsrang stehen und die Taxis auch einmal Teil davon waren, die Wiener Taxiverordnung ist schon lange nicht mehr darunter.

Anmerkung: Douglas Hoyos-Trauttmansdorff hat sein Posting mittlerweile korrigiert.

Fotocredit Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (Kleines Bild): © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS | Alle Rechte vorbehalten