Nächsten Sonntag findet in Salzburg die letzte Landtagswahl des Jahres statt. Der ORF hat in seiner Elefantenrunde die Spitzenkandidaten der antretenden Parteien diskutieren lassen – auch Karl Schnell, der mit seiner „Freien Partei Salzburg“ (FPS), einer FPÖ-Abspaltung, auf den Einzug in den Landtag hofft.

Dabei greift er ein Missverständnis auf, das schon länger durch die Politik- und Medienlandschaft geht: Nämlich das der EU-Verordnung, die angeblich knusprige Pommes verbietet. Karl Schnell sagt:

„Und jetzt war gerade wieder die Schnitzel-Verordnung, wie braun die Schnitzel sein dürfen und die Pommes Frites.“

Und das ist falsch. Eine starke Verkürzung, die wohl Ressentiments gegen die EU einerseits, und gegen die Bürokratie andererseits schüren soll.

Was besagt die angebliche Schnitzel-Verordnung?

Anders als behauptet, geht es in der Verordnung nicht darum, wie knusprig Pommes sein dürfen. Es geht um den krebserregenden Stoff Acrylamid. Dieser kann entstehen, wenn man verschiedene Lebensmittel – z. B. Schnitzel, Pommes, Brot und diverse andere Produkte aus Kartoffel- oder Getreidebasis – unter zu hohen Temperaturen zubereitet.

Wenn Schnitzel, Pommes oder Brot so angebraten werden, dass sie schwarz sind, ist es wahrscheinlich, dass zu viel Acrylamid entsteht. Die Verordnung der EU besagt nicht, dass das Essen nicht mehr knusprig sein darf, sondern nur, dass es „möglichst hell“ serviert werden soll, um einen zu hohen Acrylamid-Gehalt zu vermeiden. Schnitzel und Pommes müssen allerdings nicht schwarz sein, um knusprig zu sein und gut zu schmecken.

Sieht man sich das Original-Dokument der Europäischen Union an, könnte man meinen, es ändert sich nicht viel. Im Anhang der Verordnung stehen die Maßnahmen, die Lebensmittelunternehmen zur Minimierung des Acrylamidgehalts treffen sollen. Darunter zum Beispiel: Kartoffelsorten verwenden, die für die Produktart geeignet sind und deren Acrylamidgehalt möglichst niedrig ist. Teilweise überschneidet sich die Verordnung mit bestehenden Praktiken (z. B., dass die Temperatur beim Frittieren am Ausgang der Friteuse festgelegt wird).

Fazit

Die EU regelt nicht, wie knusprig Lebensmittel sein dürfen. Sie regelt, wie viel krebserregendes Acrlyamid bei der Zubereitung gewisser Lebensmittel vorkommen darf. Dabei legt sie nicht einmal einen Wert fest, sondern beschränkt sich auf „möglichst wenig“ und gibt Maßnahmen an, wie diese diffuse Vorgabe erreicht werden soll. Niemand verbietet knuspriges Schnitzel mit Pommes. Karl Schnells Aussage ist falsch.

Fotocredit Karl Schnell (Kleines Bild): Ralf Roletschek | CC-BY-SA 3.0